AGB
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Gesund und Leben.
1. Geltungsbereich
2. Angebot, Vertragsschluss
3. Lieferung, Entgegennahme
4. Zahlungsbedingungen, Preiserhöhungen
5. Annahmeverzug
6. Eigentumsvorbehalt
7. Gewährleistung
8. Unmöglichkeit, Vertragsanpassung, Haftung
9. Kundenpflichten
10. Weiterveräußerung
11. Datenschutz
12. Schutzrechte von GUL, Rechtsmängel
13. Abtretung von Rechten
14. Vertragslaufzeit, Kündigung
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand
16. Anwendbares Recht
17. Allgemeine Vertragsbestimmungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Erbringung oder Durchführung aller derzeitigen und künftigen Leistungen und Lieferungen zwischen Gesund und Leben - Patric Grumer – Hauptstrasse 101 – 77656 Offenburg, nachfolgend „GUL“ genannt, und seinen Kunden.
1.2 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von GUL erfolgen aufgrund dieser AGB. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige kundenseitige Bedingungen erkennt GUL nicht an.
Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1.3 Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in eigenständigen auf der Grundlage dieser AGB zu schließenden Verträgen festgelegt. Die Verträge bedürfen der Schriftform. Wurde ein eigenständiger Vertrag nicht geschlossen, so gelten ausschließlich diese AGBs. Sind in einem eigenständigen Vertrag Regelungen getroffen, die diesen AGBs widersprechen oder anders regeln, so gelten die Regelungen des eigenständigen Vertrages.
1.4 Hat ein Vertriebspartner von GUL bei einer Bestellung mitgewirkt, erkennt GUL Einwendungen des Kunden nicht an, die er aus einem zusätzlichen Vertragsverhältnis mit dem Vertriebspartner herleitet.
1.5 Die im Vertrag genannten Ansprechpartner sind allein berechtigt, rechtlich verbindliche Erklärungen, unter anderem Fristsetzungen, abzugeben.
1.6 Unsere AGBs gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für zukünftige Angebote und Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müssten; über Änderungen unserer AVB werden wir den Käufer in diesem Fall unverzüglich informieren.
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2. Angebot, Vertragsschluss
2.1 Angebote von GUL sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von GUL schriftlich bestätigt sind.
2.2 Zur Wahrung der Schriftform im Sinne dieser AVB genügt auch die Übermittlung per Telefax oder per E-Mail.
2.2 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts oder bei Veränderung der Marktsituation bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde hieraus Rechte gegen GUL herleiten kann.
2.4 GUL behält sich ausdrücklich das Recht vor, Änderungen dieser AGB vorzunehmen. GUL wird den Kunden rechtzeitig vor Wirksamwerden der Änderungen davon informieren. Die Mitteilung kann auch per E-Mail, Newsletter oder Meldung im Softwareportal erfolgen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang schriftlich widerspricht.
3. Lieferung, Entgegennahme
3.1. An Materialien, Angeboten und anderen Unterlagen (Im Folgenden: Unterlagen) behält sich GUL seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von GuL Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag GUL nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Kunden; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen GUL zulässigerweise Leistungen übertragen hat.
3.2 Für alle unsere Lieferungen gilt EXW Incoterms (2010) bezogen auf das Lieferlager (ab dem wir jeweils liefern), soweit nichts anderes vereinbart ist. Soweit jedoch eine Abnahme vereinbart ist, geht die Gefahr erst mit Abnahme auf den Kunden über.
3.3 Waren werden von uns nur bei ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Kunden und dann ausschließlich auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- oder Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
3.4 Vereinbarungen über Änderungen der Anforderungen bedürfen der Schriftform. Erklärt der Kunde einen Änderungswunsch mündlich, kann GUL diesen schriftlich bestätigen. Diese Bestätigung ist dann verbindlich, wenn der Kunde nicht unverzüglich widerspricht.
3.5 Nachträgliche Wünsche des Kunden nach Änderungen oder Ergänzungen verlängern die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die GUL die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie etwa Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen, selbst wenn sie bei Lieferanten oder unter Lieferanten von GUL eintreten, sind von GUL auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen GUL, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils der Leistung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3.6 Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von GUL innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder auf der Leistung besteht. Bis zu der entsprechenden Erklärung des Kunden ist GUL zur Leistung berechtigt.
3.7 Lieferung und Gefahrenübergang erfolgen mit Übergabe der Software oder Hardware an den Kunden. Auszuliefernde Programme werden auf im Vertrag zu spezifizierende Datenträger überlassen. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person durch GUL übergeben worden ist. Wird der Versand ohne ein Vertreten müssen von GUL verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Kunden auf diesen über. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
3.8 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, so verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen entsprechend. Kommt der Kunde in diesem Fall seinen Mitwirkungspflichten auch trotz Fristsetzung und Kündigungsandrohung weiterhin nicht nach, so kann GUL den Vertrag mit dem Kunden kündigen. GUL wird dann von seiner vertraglichen Leistungspflicht frei. Außerdem ist GUL in diesem Fall berechtigt, alle bis zum Kündigungszeitpunkt entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
3.9 Sämtliche Unterstützungsleistungen werden nach Aufwand auf Grundlage der aktuellen Preisliste von GUL vergütet, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
3.10 Der Kunde darf die Entgegennahme von Leistungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
4. Zahlungsbedingungen, Preiserhöhungen
4.1 Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug zu leisten.
4.2 Der Kunde kann gegen Forderungen von GUL nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden aus anderen Vertragsverhältnissen mit GUL sind in diesem Vertragsverhältnis ausgeschlossen.
4.3 Kosten aus nicht vertraglich geschuldeten Leistungen sowie Leistungen aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Kundenangaben oder nicht nachprüfbarer Mängelrügen oder unsachgemäßen Systemgebrauchs sind vom Kunden zu tragen.
4.4 GUL ist berechtigt, seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.
4.5 Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann GuL unbeschadet aller sonstigen Rechte die Ware zurücknehmen und anderweitig darüber verfügen.
4.6 Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten immer unsere zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils aktuellen Netto-Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich EXW Incoterms (2010). Falls Versicherungs-, Transport- und Verpackungskosten anfallen, sowie etwaige sonstige Steuern und Abgaben kommen hinzu, soweit nicht anders vereinbart.
4.7 Wenn es sich bei vereinbarten Preisen um unsere Listenpreise handelt, kein fester (kein unveränderlicher) Preis vereinbart ist und außerdem unsere Lieferung erst mehr als vier (4) Wochen nach Vertragsabschluss erfolgen soll, gelten unsere bei Lieferung aktuellen Listenpreise. Etwaig vereinbarte prozentuale oder feste Rabatte werden von dem bei Lieferung aktuellen Preis abgezogen
4.8. Die Berechnung von Wartungs- und Updateverträgen und allen erbrachten Leistungen erfolgt bei Freischaltung der Lizenz/en bei Übergabe an den Kunden.
4.9 GUL ist im Rahmen von Vertragsverhältnissen mit periodischer Rechnungsstellung berechtigt, ohne vorherige Mitteilung die Preise zum Ende eines jeden Vertragsjahres automatisch um maximal 3 Prozent zu erhöhen. Höhere Preisanpassungen bedürfen der gegenseitigen Zustimmung.
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5. Annahmeverzug
Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über. Nimmt der Vertragspartner die Leistung nicht an, so ist GUL berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 25% des Kaufpreises, bei Laufzeitverträge von bis zu 25% der jährlichen Überlassungsvergütung, zu verlangen, ohne zum Nachweis des Schadens verpflichtet zu sein. Weitergehende Ansprüche auf Rücktritt vom Vertrag und auf Schadensersatz bleiben unberührt.
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6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum von GUL bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die GUL zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird GUL auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
6.2 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
6.3 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde GUL unverzüglich zu benachrichtigen.
6.4 Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist GUL zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erfordert keinen Rücktritt von GUL; in diesen Handlungen oder einer Pfändung der Vorbehaltsware durch GUL liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, GUL hätte dies ausdrücklich erklärt.
6.5 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände oder Lizenzen bleiben im Eigentum von GUL. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit GUL genutzt werden. Diese Vereinbarung kann zeitlich begrenzt sein. Nach Ablauf eingegrenzten eingeräumten Nutzungsrechts sind alle Gegenstände bzw. alle Teile der Software auf Kosten des Kunden unaufgefordert an GUL zurückzugeben. Kopien, die erstellt wurden, sind zu vernichten. Dasselbe gilt, wenn für bewegliche Gegenstand, Ware oder Software vertraglich ein begrenztes Nutzungsrecht (Miete, Leasing) eingeräumt wurde.
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7. Gewährleistung
7.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (auch einschließlich Falsch- und Minderlieferungen, fehlerhafter Montage oder Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGBs nichts Abweichendes oder Ergänzendes bestimmt ist.
7.2 Für Sachmängel haftet GUL wie folgt:
7.2.1 Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl von GUL unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist – ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer – einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
7.2.2 Sachmängelansprüche verjähren nach 12 Monaten.
7.2.3 Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Kunde kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Den Nachweis, dass eine Mängelrüge zu Recht erfolgt, muss der Kunde eindeutig anhand schriftlichen vertragsrelevanten Dokumenten belegen. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist GUL berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.
7.2.4 Zunächst sind GUL stets Gelegenheiten zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
7.2.5 Schlägt die dritte Nacherfüllung/Behebung eines bestimmten Mangels fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Nr. 8 – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
7.2.6 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern.
7.2.7 Werden vom Kunden oder von Dritten Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so sind diese im Einzelnen zu dokumentieren. Die Dokumentation ist unverzüglich GUL zur Verfügung zu stellen. Wird GUL eine Dokumentation der Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten nicht überreicht, entfällt die Pflicht zur Mängelbeseitigung durch GUL.
7.2.8 Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport- , Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Leistung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
7.2.9 Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen GUL und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
7.3 GUL übernimmt keine Herstellungs- oder Beschaffenheitsgarantie gemäß § 443 BGB, es sei denn, im Vertrag ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart und dort mit dem Begriff „Garantie“ benannt.
7.4 GUL trifft auch keine Gewährleistungspflicht für Sachmängel bei etwaig vereinbarter Lieferung gebrauchter Produkte. Ferner trifft uns keine Gewährleistungspflicht, wenn der Kunde ohne unsere Zustimmung die Ware geändert hat oder hat ändern lassen und die Nachbesserung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Nachbesserung zu tragen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, haben unsere Produkte und Leistungen ausschließlich die in Deutschland geltenden gesetzlichen Anforderungen einzuhalten und ist alleine der Kunde für die Integration der Produkte in die bei ihm vorhandenen technischen, baulichen und organisatorischen Gegebenheiten verantwortlich.
7.5 Soweit Änderungen oder Erweiterungen zu einem Mehraufwand von GUL bei der Suche oder Beseitigung von Mängeln führen, ist dieser Mehraufwand vom Kunden zu tragen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Überprüfung der Mängelanzeige ergibt, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt.
7.6 Kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt.
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8. Unmöglichkeit, Vertragsanpassung, Haftung
8.1 Soweit die Leistung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass GUL die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Kunden auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
8.2 Sofern unvorhersehbare Ereignisse wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb von GUL erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht GUL das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat sie dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Kunden mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Kunden eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.
8.3 Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
8.4 Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Haftungshöchstsumme beim Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit beträgt 5 % des Auftragswertes – maximal jedoch 10.000,- €. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
8.5 Voraussetzungen einer Haftung für die Datenrekonstruktion ist, dass die Daten vom Kunden ausreichend aktuell und vollständig gesichert wurden (täglich) und eine Rekonstruktion mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Im Falle eines Datenverlustes und damit verbundenen Folgeschäden haftet GUL nur im Umfang derjenigen Kosten, die bei dem Kunden für die Erstellung von Sicherungskopien der Daten angefallen sind oder, wenn der Kunde solche Kopien nicht erstellt hat, angefallen wären. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, Sicherungskopien in dem erforderlichen Umfang herzustellen. Die Kosten für die etwaige Übernehme der Daten aus den Sicherungskopien trägt GUL.
8.6 GUL haftet grundsätzlich nicht für vorhandene oder nicht vorhandene Leistungseigenschaften, die nicht explizit in der Leistungsbeschreibung aufgeführt sind. Auch nicht, wenn GUL die Ware oder Leistung empfohlen oder geliefert hat. GuL gibt Empfehlungen aufgrund besten Wissens und Gewissen ab, hat aber keine Möglichkeit, sämtliche Faktoren und deren Auswirkungen im Zusammenwirken von Hard- und Software sowie Daten zu testen.
8.8 Der Kunde haftet selbst für Schäden, die durch den Einbau/Installation/Verwendung durch den Kunden selbst oder durch den Kunden beauftragte Dritte entstanden sind. Auch für Schäden, die durch den Einbau und Gebrauch der gelieferter Ware entstanden sind.
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9. Kundenpflichten
9.1 Der Kunde übernimmt es als wesentliche Vertragspflicht, dafür zu sorgen, dass alle vereinbarten Mitwirkungs- und Beistellungsleistungen in der erforderlichen Qualität und zu den vereinbarten bzw. zur Projektrealisierung erforderlichen Terminen ohne zusätzliche Kosten für GUL erbracht werden.
9.2 Der Kunde wird alle Informationen über die Hardware, Software, verwendete Methoden und Verfahren zu deren Erstellung sowie alle zum Programm gehörigen Unterlagen, dessen Inhalte, Datenträgerund zugehörige Korrespondenz vorvertraglich, während der gesamten Nutzungsdauer und nach deren Beendigung vertraulich behandeln und keinem Dritten zugänglich machen. Der Kunde wird auch seine Mitarbeiter entsprechend verpflichten.
9.3 Der Kunde wird außerdem erforderliche Vorkehrungen treffen, um den unbefugten Zugriff oder Zugang Dritter zu den Programmen zu verhindern.
9.4 Diese Verpflichtung gilt auch für Abnehmer oder sonstige Vertragspartner des Kunden sowie für Arbeitsgemeinschaften, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen seiner Firma.
9.5 Der Kunde verpflichtet sich, unentgeltlich alle Voraussetzungen zu schaffen, die für die Durchführung der vertraglich vereinbarten Händlerleistung erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen gehört unter anderem, dass der Kunde - Arbeitsräume für die Mitarbeiter von GUL einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt.
9.6 Soweit sich aus diesen AGBs nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten gemäß den gesetzlichen Vorschriften.9.7 GUL behält das Recht, jederzeit in den üblichen Geschäftszeiten Zugang zu dem Programm verlangen zu können, um, soweit notwendig, von dem Programm eine Kopie zu erstellen.
9.8 Der Kunden ist verpflichtet Betriebsanleitung/Beipackzettel/Herstellerhinweisen zu lesen und entsprechend zu verwenden und deren Patienten/Kunden auf deren Einhaltung hinzuweisen. Die Anwendung, Nutzung oder Betrieb darf nur nach diesen Vorgaben oder nur durch dafür qualifizierte Person angewandt bzw. installiert und betrieben werden. Im Zweifelsfall muss im Vorfeld fachliche Hilfe wie aufgesucht werden wie z.B. ein Arzt bei medizinischen Produkten.
9.9 Der Kunde haftet uneingeschränkt aus der Verletzung dieser Vertragsverpflichtung.
9.10 Der Kunde hat auch sämtliche gesetzlichen oder anderweitig erforderlichen Dokumentationen zu erfüllen wie z.B. Chargenverfolgung.
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10. Weiterveräußerung
Eine Weiterveräußerung der Erworbenen Waren darf nur erfolgen, wenn die notwendigen gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen an den Weiterverkauf dies ermöglichen.
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11. Datenschutz
11.1 GUL verpflichtet sich, die persönlichen Daten ausschließlich zu eigenen Zwecken zu benutzen. Eine Weitergabe an Dritte, sofern es sich nicht um Tochterunternehmen oder anderweitig mit GUL verbundene Unternehmen handelt, findet nur zur Erfüllung der Leistung statt. Der Kunde erklärt sich mit der Verarbeitung der personenbezogenen Dateneinverstanden, soweit dies für den Zweck dieses Vertrages erforderlich ist.
11.2 GUL ist berechtigt, den Kunden und die bezogene Leistung oder Ware als Referenz zu veröffentlichen, solange der Kunde dies nicht ausdrücklich untersagt hat.
11.3. GUL ist berechtigt, die Daten zu eigenen Werbezwecken zu nutzen und dem Kunden Produkte und Leistungen anzubieten, die GUL vertreibt.
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12. Vertragslaufzeit, Kündigung
12.1 Die Laufzeit des Vertrags wird im jeweils einzelnen Vertrag selbst festgelegt, der auf der Grundlage dieser AGB geschlossen wird.
12.2 Die Erklärung der Kündigung oder des Rücktritts seitens des Kunden setzt voraus, dass seitens GUL eine vereinbarte und verlängerte Lieferungs- oder Leistungspflicht überschritten wurde und eine dann vom Kunden gesetzte, nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der geschuldeten Lieferung oder Leistung angemessenen Nachfrist erfolglos verstrichen ist.
12.3 Wenn kein schriftlicher Vertrag besteht oder im Vertrag keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, so gilt eine Frist zur Kündigung von 3 Monaten zum Quartalsende.
12.4 Wird in ein laufendes Vertragsverhältnis eine Anpassung des Leistungsumfangs vorgenommen, so verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um die zuletzt wirksame Vertragslaufzeit. Dabei ist es unerheblich, ob die Leistungsanpassung und/oder quantitativer Basis stattfindet.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand
13.1 Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Leistungen ist der Geschäftssitz von GUL.
13.2 Gegenüber kaufmännischen Kunden (im Sinne des HGB) gilt der Gerichtsstand Offenburg als vereinbart.
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13. Anwendbares Recht
Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
13. Allgemeine Vertragsbestimmungen
13.1 Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.
13.2 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellt.